Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab April 2004


1. Geltungsbereich
Für Bora Event Catering gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

2. Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Bora Event Catering kann dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Auftragsbestätigung bzw. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages annehmen.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Bora Event Catering.

4. Preise
Es gelten die Preise des Dienstleistungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung.

5. Zahlungsbedingungen
(1) Bei Stornierung des Auftrages von bis zu 30 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind 20% der vereinbarten Nettoauftragssumme zur Zahlung fällig.

(2) Bei Stornierung des Auftrages von bis zu 11 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind 50% der vereinbarten Nettoauftragssumme zur Zahlung fällig.

(3) Bei Stornierung des Auftrages von weniger als 10 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind 75% der vereinbarten Nettoauftragssumme zur Zahlung fällig.

(4) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 10 Kalendertagen nach Erhalt zur Zahlung fällig.
(5) Der Bora Event Catering - Inh. Jonas Behle - ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.

6. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Einzelheiten werden vorher mit dem Veranstalter abgesprochen.


7. Technische Voraussetzungen
In der Nähe der Bar werden ein Stromanschluss und ein lebensmittelechter Zu- und Abwasser Anschluss benötigt.

8. Promotion

Bora Event Catering ist berechtigt im Bar-Bereich Flyer auszulegen um auf sein Angebot aufmerksam zu machen.

 
9. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal von Bora Event Catering verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

 

10. Lieferung auf Kommission / Rücknahme
Für Getränke, welche auf Kommission dem Kunden zur Verfügung gestellt werden und welche der Kunde zurück gibt, wird pro Flasche Getränk eine Gebühr von 0,25 € berechnet.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 34497 Korbach.

 

 

 

 

BORA Cocktail Service, Inh. Jonas Behle, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach